 | | Marc-Alexander Wirth Psychosoziale Beratung | | Konfliktberatung & Krisenintervention |
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Mein persönliches Leitbild:
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Als Berater ist es meine Verantwortung die Gesundheit meiner Klienten zu schützen und erhalten zu helfen. Die Gesundheit des Klienten zu schützen steht im Vordergrund eines jeden Beratungskonzeptes, der sich andere Aspekte unterzuordnen zu haben.
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Der Klient erhält von mir als Berater unvoreingenommene und bedingungslose Wertschätzung. Der Klient soll selbst erkennen, welches Verhalten zu ändern ist bzw. er ändern möchte. Kritik formuliert der Berater so, dass sie zum Nachdenken anregt.
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Als Berater erarbeite ich mit dem Klienten Handlungsalternativen bzw. verschiedene Lösungswege aus der Sackgasse heraus . Ich begleite damit den Klienten auf seinem Weg. Für welchen Weg sich der Klient entscheidet hängt davon ab, welcher ihm am gangbarsten erscheint und nicht von meinen Vorlieben als Berater.
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Beratung ist auch aktives, empathisches Zuhören. Interventionsmethoden sind sparsam und gezielt einzusetzen, dann wenn der Klient nicht mehr weiter weiß.
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Die Grenzen des Beraters werden durch die geltenden Gesetze und sein eigenes Können bestimmt.
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Regelmäßige Supervision und Weiterbildung, um einen hohen Beratungsstandard zu ermöglichen.
Auszug aus der Berufsordnung des VFP:
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Die Psychologische Berater arbeiten gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Abgrenzung zu den Berufen des Heilpraktikers für Psychotherapie (nach HPG), des Psychologischen Psychotherapeuten (nach PsychThG) bzw. des ärztlichen Psychotherapeuten und Psychiaters. Das Mitglied hält sich diesbezüglich regelmäßig auf dem aktuellen Informationsstand.
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Die PB haben dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität ihrer Arbeit und ihre ethischen Grundsätze den hohen Ansprüchen der Klienten in diesem Berufsfeld gerecht werden können. Die PB haben alles zu unterlassen, was dem Berufsstand Schaden zufügen könnte.
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Die PB haben die Würde, Integrität und das Selbstbestimmungsrecht der Klienten zu achten, insbesondere hinsichtlich der ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit offenstehenden Einflussmöglichkeiten.
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Sie sind gehalten, sich bei eigener Überforderung an geeignete Kollegen bzw. Supervisoren zu wenden. Hinweise von anderen Kolleginnen und Kollegen bzw. von Klienten in dieser Richtung werden entsprechend ernst genommen und umgesetzt.
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Falls schriftliche Aufzeichnungen, auch in computergestützter Form, geführt werden, sorgt der Berater für eine vor unbefugter Einsicht geschützte Aufbewahrung, auch im Falle eigener Krankheit oder des Todesfalles.
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Dem Klienten sind vor Beginn der Beratung ungefragt Auskünfte über die Modalitäten wie Honorare, zeitlicher Rahmen und Arbeitsweise zu geben, möglichst bei der ersten (telefonischen) Kontaktaufnahme. In der Gestaltung dieser Rahmenbedingungen ist der PB frei. Hierzu stellt der VFP ein Formblatt zur Verfügung, das mit den individuellen Daten ergänzt und dann kopiert werden kann.
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Obwohl gesetzlich für Psychologische Berater keine Schweigepflicht bindend vorgesehen ist, verpflichten sich die PB ausdrücklich, über ihnen bekanntgewordene Fakten und Details nur mit Erlaubnis der Klienten zu Dritten zu sprechen, ausgenommen in der Supervision und (in neutralisierter Form) zu Forschungs- und Unterrichtszwecken.
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Psychologische Berater, die ihren Beruf ausüben, sind zum Erhalt und zur Weiterentwicklung ihrer professionellen Kompetenzen verpflichtet. Hierzu nehmen sie regelmäßig an Fortbildungen und qualitätssichernden Maßnahmen teil – wie z.B. an den regelmäßig stattfindenden Psychotherapie-Symposien und Fortbildungen des VFP.
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PB müssen ihre Fortbildung und ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung gegenüber dem VFP als Berufsverband in geeigneter Form nachweisen können.
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